Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union die Offenlegungsverordnung verabschiedet. Ziel der Verordnung ist, den Anlegern die Wahl der Anlageprodukte, die ihren Nachhaltigkeitsbedürfnissen entsprechen, zu erleichtern. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmern und Finanzberater zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen gegenüber Anlegern.
Somit soll die Informationstransparenz und Vergleichbarkeit für Investoren gewährleitet werden. Die vorgenannte Verordnung ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleitungssektor, Kapitalflüsse hin zu ökologischen und / oder sozialen Produkten zu lenken.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Unternehmen
Produkte
Im Rahmen der ESMA-Richtlinie wurden die Modulnamen unserer ESG-Module in der Vermögensverwaltung angepasst.
| Bisher | Aktuell |
| Aktien Tail Risk Control ESG | Aktien Tail Risk Control |
| Aktien ESG Focus | Aktien Werte Focus |
| Renten ESG Focus | Renten Werte Focus |
Aktien Werte Focus RK:
Offenlegung von Produktinformationen
Renten Werte Focus RK: